Unsere Einrichtung ist um die Sicherheit von Kindern besorgt und verfügt über Verfahren zu deren Schutz. Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten von Vorschriften, die Einrichtungen zur Überprüfung von Minderjährigen verpflichten, werden Sie aufgefordert, Ausweisdokumente vorzulegen und persönliche Daten von Minderjährigen anzugeben, die sich bei Ihnen in der Einrichtung aufhalten/besuchen. Bei der Anmeldung wird ein Dokument verlangt, mit dem die Identität des Kindes überprüft werden kann, oder eine von den Eltern des Kindes unterzeichnete Einverständniserklärung mit Angabe der Daten des Kindes, der Adresse des Kindes, des telefonischen Kontakts zu den Eltern und der Personalausweis-/PESEL-Nummer der Person, der die Eltern die Betreuung des Kindes anvertraut haben. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit und Ihre gemeinsame Sorge um das Wohlergehen der Kinder. *Rechtsgrundlage ist Artikel 22c (3) des Gesetzes vom 13. Mai 2016 über die Verhinderung von Bedrohungen durch Sexualstraftaten und den Schutz von Minderjährigen.